Kost und Logis in Herberge, Unterhaltung im Theater,
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Die erste Klausel des Artikels 55 vom
Konsumgesetzbuch bestimmt, dass im Fall von Fernvertraegen das
Ruecktrittsrecht (Art. 64 und folgende) nicht anwendbar ist:
'' Fuer die Dienstleistungenvertraegen
bezueglich Unterkuenft, Transporten, Gaststättengewerbes, Freizeit,
wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Berufstaetige sich
verpflichtet, diese Dienste zu einem bestimmten Datum oder innerhalb
eines festgesetzten Zeitraumes zu liefern ''
Dann sind die Anzahlungen der von uns bestaetigten Reservierungen nicht rueckzahlbar (sowie in der Klausel genannt ).
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